Die für vorbeugende Maßnahmen aufgezählten Aufgaben gelten auch für die inklusiver Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen
dauerhafte Unterstützung bei der Schaffung und Gestaltung von Unterrichtsangeboten entsprechend des jeweiligen Förderschwerpunktes
dauerhafte Unterstützung bei der Schaffung und Gestaltung gemeinsamer Lernerfahrungen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
dauerhafte zusätzliche Angebote unter Berücksichtigung des entsprechenden Förderschwerpunktes (beispielsweise lernzieldifferente Angebote)